Artikel getaggt mit Manifest des evolutionären Humanismus

Müller vs. Schmidt-Salomon: Bischof beantragt Revision

Das Datum könnte nicht besser gewählt sein. Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit hat Bischof Gerhard Müller, ansonsten eher ein Gegner derselben, sich vehement für die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit ausgesprochen, genauer gesagt: für seine ganz persönliche Meinungsfreiheit.

In einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung kündigt Müller – zum zweiten Mal – an, gegen das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vorzugehen, das ihm bestimmte Passagen einer Predigt untersagt, in der er gegen den atheistischen Buchautor Michael Schmidt-Salomon hetzte. Müller hatte (neben anderen Unwahrheiten) behauptet, Schmidt-Salomon würde Kindstötungen legitimieren und dafür ein Zitat ins Gegenteil der Original-Aussage verkehrt (Mehr darüber).

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Update: Hier Michael Schmidt-Salomons Entgegnung (lesenswert!). Schlusswort:

Als Humanist hoffe ich jedoch immer noch, dass Bischof Müller irgendwann einmal die Zeit finden wird, etwas gründlicher über die Dinge nachzudenken, die er gemeinhin so forsch verkündet. Denn: Wer leichter glaubt, wird schwerer klug.

Hier die Erklärung des bischöflichen Ordinariats vom 3.5.2011:

Lebensrecht darf nicht von willkürlichen Zugeständnissen abhängen

Kein Mensch darf über das Lebensrecht anderer Menschen bestimmen. Das ist die Botschaft einer Predigt von Bischof Gerhard Ludwig Müller vom 25. Mai 2008, die der bayerische Verwaltungsgerichtshof drei Jahre später in Teilen für unzulässig erklärte. Ein Gedanke der Predigt befasste sich mit den Überlegungen über Kindestötung eines atheistischen Autors. Dabei macht der Autor das Lebensrecht davon abhängig, ob Menschen ein „echtes, persönliches Überlebensinteresse“* besitzen. Weil es „äußerst schwierig ist, abzuschätzen, ab welchem Zeitpunkt“* dieses „Überlebensinteresse“* feststellbar sei, räumt der Autor großzügig ein, „aus praktischen Erwägungen heraus“* Säuglingen ein Lebensrecht zuzubilligen.

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