Bundesrichter urteilen über Burkini

Eine muslimische Schülerin soll verhüllt am Schwimmunterricht teilnehmen – nun klagt sie vor dem höchsten Verwaltungsgericht. Es könnte zu einem Grundsatzurteil kommen.

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[http://www.tagesspiegel.de/politik/justiz-bundesrichter-urteilen-ueber-burkini/7296752.html

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  1. #1 von Ezri am 29. Oktober 2012 - 10:58

    Ist doch Quark. Getrennter Schwimmunterricht wäre die Alternative. Seit wann wird ein ganzes Schwimmbad für den Schulunterricht für alle anderen Badegäste gesperrt?
    Für das Mädchen ists jetzt peinlicher, als wenn sie einfach am Unterricht teilnehmen würde und nur weil die Eltern das so wollen. Wenn es ihnen nicht passt, dann sollen sie halt das Wohnland wechseln. Aber in ein Land gehen und dann gegen dessen Gesetze und Gepflogenheiten zu klagen und sich dann hinterher auch noch zu beschweren, dass sie aufgrunddessen nicht erwünscht sind. Sorry, da fehlt mir jedes Verständnis für.

  2. #2 von parksünder am 29. Oktober 2012 - 11:34

    @Ezri
    Das Mädchen kann mit 11 Jahren durchaus auch eigene Entscheidungen treffen, auch wenn sehr wahrscheinlich ist, dass die elterlichen Erziehungsmethoden sich auf das Mädchen ausgewirkt haben müssen.

    Das Statement des Mädchens ab 0:50

  3. #3 von Barkai am 29. Oktober 2012 - 12:26

    @ezri,
    die grundschule, die ich besucht hatte, hatte ein eigenes mini-Schwimmbad. Die schule, wo ich in der 5. und 6. Klasse war, aht zwar das örtliche Hallenbad genutzt, aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass außer den Schülern sonst noch groß jemand da war. Vllt stand Hallenbad (das jetzt nciht sooo groß war) an gewissen Vormittagen nur der schule zur verfügung und es hatten dann mehrere Klassen parallel Schwimmutnerricht. Aber ich kann mich echt nicht daran erinnern, dass außer Schülern, lehrern und dem bademeister da sonst noch jemand war, wenn schwimmunterricht war.
    Die Schule, wo ich ab der 7.Klasse war, war dann die Öffentlichkeit auch Zutritt hatte und da kann ich mich definitiv auch an Nichtschüler im schwimmbad erinnern und wir hatten nur ein oder 2 Bahnen für den Unterricht abgesperrt.

    Aber ich weiß, was du meinst: halt im Fall dieser Schülerin, hat sie Pech gehabt, dass die Öffentlichkeit oder die gesamte gemischte klasse im schwimmbad ist und ihr Schwimmunterricht halt ein gemischter ist. Und dass sie Jungen nicht in normaler badebekleidung und mädchen nciht im Bikini sehen will: das ist ihr problem.
    Zumal moderne Badeshorts, die wie Boxershorts geschnitten sind, der vorgeschriebenen muslimischen Mindestbekleidung für Männer (vom bauchnabel bis zum knie) sehr nahe kommen. Manche männliche Pilger in/um Mekka haben auch nur eine Art lendenschurz um. Ob diese Pilger sie von einer Pilgerfahrt abhalten werden?

  4. #4 von Hinterfragerin am 29. Oktober 2012 - 12:49

    Hmm.. ein Burkini sollte eigentlich zumutbar sein. Wenn sich die Argumentation jetzt dahingehend umdreht, dass es nicht einmal zumutbar ist, ANDERE Kinder in Badehosen und Badeanzügen zu sehen, dann wäre der nächste Schritt wohl ein Einklagen eines insgesamt geschlechtergetrennten Unterrichts extra für Muslime bzw. bestimmte Christen.

    Andererseits: Ich kann mich nicht erinnern, jemals gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht gehabt zu haben, nachdem ich die Grundschule verlassen hatte. Nun, ich bin auch in Bayern aufgewachsen.

    “wir wünschten uns, dass dem unterschiedlichen Schamverständnis Rechnung getragen wird. Diese Unterschiede lassen sich durch ein Urteil nicht ändern.“

    Hier macht der Mann eine ziemlich generalisierende Aussage über das Schamverständnis zweier in sich sehr heterogener sozialer Gruppen: Der Muslime und der “Anderen”. Ich gehe mal davon aus, dass es hier vor allem individuell große Unterschiede gibt. Der Staat muss allerdings eine für alle geltende Regelung finden, und der Burkini macht das ja durchaus möglich – man schreibt die Teilnahme vor, nicht aber die konkrete Bekleidungsform.

    @ Ezri

    Naja, das Mädchen bzw. die Eltern haben jedes Recht zu klagen, wie jeder andere auch. Nur müssen sie halt die Ergebnisse akzeptieren, ob sie ihnen passen oder nicht.

    Ich frage mich allerdings, ob diejenigen, die hier Entgegenkommen einfordern, genauso kulant wären, wenn Nicht-Musliminnen oder andersdenkende Musliminnen in überwiegend muslimischen Ländern auf Basis eines “anderen Schamverständnisses” einklagen würden, sich nackt oder im Bikini an den Strand legen zu dürfen.

    Dass dies wohl nicht der Fall sein dürfte, dass in vielen dieser Länder eine individuelle Entscheidung gar nicht möglich ist (ähnliche Regelungen existieren aber auch in einer Reihe christlich geprägter Länder, v.a. bzgl. Nacktbaden), sollte uns aber nicht dazu bringen, ebenso wenig auf die Rechte von Individuen Rücksicht zu nehmen – wobei es egal sein sollte, ob die Wünsche dieser Menschen religionsbedingt sind, oder andere Gründe haben.

  5. #5 von Manfred Schneider am 29. Oktober 2012 - 15:25

    Ungeachtet aller Argumente, die man FÜR oder GEGEN eine Verpflichtung zur Teilnahme am Schwimmunterricht vorbringen kann, werden die zentralen Fragen nicht thematisiert:

    Warum wird diesem Mädchen in der Konsequenz der Besuch des Gymnasiums verweigert?
    Wird durch diese Machtdemonstration des Staates nicht großer Schaden angerichtet?
    Hätte man das nicht informell regeln können um das Mädchen zu schützen?
    Wenn die erziehungsberechtigten die Teilnahme verweigern, kann dann eine 11-Jährige überhaupt von der Schule verwiesen werden?
    Sind ggf. nicht die Eltern ordnungsrechtlich zu belangen?

    Wenn ein Kind z. B. chronisch krank ist, muss es doch auch nicht schwimmen!
    Warum aber muss dieses Mädchen für die Religiösität der Eltern bestraft werden?

  6. #6 von derKritiker (@derKritiker67) am 29. Oktober 2012 - 17:49

    Und ich dachte immer, wir hätten auf der Welt ECHTE Probleme (vergiftete Natur, vergiftete Menschen, Armut, Trinkwasser, Nahrung, Naturkatastrophen) …
    Scheinbar hat die Menschheit noch nicht genug um die Ohren. Und damit meine ich jede Religion !!

  7. #7 von Mreins am 29. Oktober 2012 - 19:32

    Das Mädel kämpft doch nur für “Gleichberechtigung”.
    Sie möchte eben nicht die Einzige sein die in so einem bekloppten Anzug durch die Schwimmhalle läuft.

  8. #8 von Hinterfragerin am 29. Oktober 2012 - 19:42

    @ Manfred Schneider

    War das derselbe Fall? Wurde die betreffende Schülerin von der Schule verwiesen, oder haben die Eltern sie von der Schule genommen?

    So sehr ich dem Mädchen die bestmögliche Bildung gönne: Ich denke, weil der Staat sich nicht erpressen lassen kann. Wenn jede Drohung, ein Kind dann nicht auf die betreffende Schule zu schicken, zur Durchsetzung der eigenen Partikularinteressen führen würde, wo kämen wir da hin?

    Wobei ich mich frage, ob man, wenn es sich um diesen Fall handelt, nicht für die Zeit der Beschreitung des Rechtsweges eine Lösung hätte finden können.

    @ Video

    Krass finde ich, dass das Mädchen auch keine anderen Mädchen im Bikini sehen möchte. Hallo? Sie selbst möchte für sich das Recht in Anspruch nehmen, ihrem Gewissen zu folgen. Bitte – wie gesagt, ein Burkini sollte OK sein. Aber gleichzeitig ANDEREN Bekleidungsvorschriften machen zu wollen ist doch ein bisserl sehr übergriffig..

  9. #9 von Manfred Schneider am 30. Oktober 2012 - 09:26

    @ Hinterfragerin

    Aus Medienberichten war zu entnehmen, dass das Mädchen nun eine Realschule besucht.
    Auch wenn die näheren Umstände mir nicht bekannt sind, so scheint es doch einen kausalen Zusammenhang mit dem Schwimmunterricht zu geben.

    Ich kritisiere die Vorgehensweise der Schule und der Gerichte.
    Eine (wie auch immer geartete) aufgeklärte und an westlichen Werten orientierte Grundeinstellung läßt sich nicht erzwingen.
    Ich denke, dass der Schwimmunterricht nicht so bedeutend ist, dass man nicht darauf hätte verzichten können.
    Auch beruft die Klägerin sich auf eine Entscheidung aus 1993, die wegen des nunmehr vorhandenen Burkini für irrelevant erklärt wird.
    Ob diese Begründung haltbar ist, muss sich noch herausstellen.
    Es ist also keineswegs so, dass die Klägerin keine guten Gründe zur Nichtteilnahme hätte.
    Vor diesem Hintergrund hätte man bis zur endgültigen Klärung auch eine informelle Lösung praktizieren können.

    Die Schule (Lehrer, Mitschüler und Eltern) hätten in der Folge für Bildungsziele und Ideale werben können durch praktisches Handeln.
    Das Mädchen ist jetzt stigmatisiert, nicht zuletzt durch die von den Eltern zugelassene Medienpräsenz.
    Das wird zu Abschottung führen.

    Über diesen konkreten Fall hinaus muss man schon sehen, dass die Religionen nicht gleich behandelt werden.

  10. #10 von Hinterfragerin am 30. Oktober 2012 - 11:18

    @ Manfred Schneider

    a, Es handelt sich um zwei verschiedene Fälle. Dieses Mädchen hier geht Medienberichten zur Folge immer noch auf das betreffende Gymnasium in Frankfurt. Das Mädchen, von dem Du sprichst, ging auf ein Gymnasium in Hildesheim/ Niedersachsen.

    b, Dem betreffenden Mädchen wurde nicht der Besuch eines Gymnasiums verweigert, dier Eltern nahmen es von der Schule (http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article109790285/Muslimin-verlaesst-Gymnasium-wegen-des-Schwimmunterrichts.html). Den Klageweg beschritten diese Eltern allem Anschein nach nicht.

    c, Medienberichten zu Folge handelt es sich bei dem betreffenden Gymnasium in Frankfurt um eine Schule mit einem sehr hohen Anteil muslimischer SchülerInnen, von denen bereits eine Reihe anderer Mädchen im Burkini am Schwimmunterricht teilnimmt.

    d, Das Mädchen möchte nicht nur nicht an einem koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen, sondern auch nicht an einem auf Mädchen beschränkten, bei dem andere Mädchen Bikini tragen dürfen, da sie sich davon in ihrem Schamgefühl verletzt fühle (siehe Zitate auch im Video). Der Burkini sei ihr nicht zuzumuten, weil er sie häßlich mache. Sie möchte also eine ganze Gruppe von Mädchen dazu zwingen, sich nach IHREN Vorstellungen zu kleiden (!), und lehnt eine anderen Musliminnen anscheinend durchaus zumutbare Alternative ab, weil sie Burkinis nicht schön findet. Sorry, da hört für mich das Verständnis auf.

    e, Der Unterschied zum alten Urteil lag wohl auch im Alter begründet. Ob das ein tragfähiges Argument ist kann man diskutieren.

    f, Wer bewertet, ob ein Inhalt so unbedeutend ist, dass man darauf auch verzichten kann? Wo endet dies? Und mit welchen Argumenten darf man sich entziehen?
    Ist nur Schwimmen unbedeutend? Es gibt Muslime, die jeden Frauensport ablehnen (siehe Saudi-Arabien). Ist der Sport insgesamt so unbedeutend, dass man auch hier nachgeben muss? Was ist mit Biologie (Evolutionslehre! Sexualkunde!)? Was mit Sozialkunde (gesellschaftliche Vorstellungen, die manchen religiösen Vorstellungen widersprechen)? Was mit Physik (Kosmologie)? Was mit Erdkunde?
    Gelten nur religiöse Argumente (mein Glaube sagt aber xy)? Oder auch individuelle Aversionen (ich hasse Mathe)? Oder politische Haltungen (ich lehne xy ab, deswegen muss ich mir dazu im Geschichtsunterricht und Sozialkundeunterricht nichts anhören)?

    Nein, die Religionen werden nicht gleich behandelt, das ist mir durchaus bewusst. Wenn es um die Schulpflicht und die Teilnahme an bestimmten Teilen des Curriculums geht, ist der Staat jedoch auch was Christen betrifft nicht kulant: Es gab eine Reihe Fälle, in denen es vor allem um Sexualerziehung ging, und die Eltern bekamen durch die Bank Unrecht und mussten teils sogar Gefängnisstrafen antreten, weil sie ihre schulpflichtigen Kinder nicht in den Unterricht schickten.

    Und nein, eine aufgeklärte Grundeinstellung lässt sich nicht erzwingen. Das ist aber kein Grund, jeglicher religiös oder weltanschaulich geprägter Partikularhaltung einen Sonderweg zu erlauben. Ein Gutheißen der FDGO lässt sich auch nicht erzwingen, dennoch sind unsere Bildungspläne darauf ausgerichtet, die SchülerInnen zu guten StaatsbürgerInnen in diesem Sinne zu erziehen. Wir sind ein pluraler Staat, der den Menschen viele Freiheiten lässt, aber an bestimmten Stellen eben auch Wertentscheidungen trifft, denen sich alle zu unterwerfen haben. Wie die genaue Ausgestaltung aussieht kann man sicher diskutieren, aber jede Individualentscheidung hat Auswirkungen auf andere Fälle und muss deswegen gut abgewogen werden.