Katholische Bischöfe ächten Kirchensteuerverweigerer

Die deutschen Bischöfe haben Sanktionen für Kirchenaustritte beschlossen: Wer keine Kirchensteuer zahlt, wird faktisch exkommuniziert. Die Oberhirten reagieren mit klarer Kante auf ein heikles Thema.

… Wörtlich heißt es in dem zwei DinA4-Seiten langen Dokument, das der Papst persönlich gebilligt hat und das am 24. September in Kraft tritt: “Die Erklärung des Kirchenaustritts vor der zuständigen zivilen Behörde stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft.”

… “Falls die aus der Kirche ausgetretene Person nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue gezeigt hat, kann das kirchliche Begräbnis verweigert werden.” Zusammengefasst sind die Folgen eines Kirchenaustritts damit dieselben wie bei einer Exkommunikation.

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  1. #1 von Ezri am 20. September 2012 - 14:50

    Na und?

  2. #2 von Deus Ex Machina am 20. September 2012 - 14:52

    Irgendwann mehr Geld in der Tasche und die Position zu sagen: “Mich habt ihr exkommuniziert, Hitler durfte bleiben! Heuchlerpack!”. So langsam macht die Kirche es interessanter, auszutreten, auch wenn ich noch gar nichts verdiene.

  3. #3 von deradmiral am 20. September 2012 - 14:57

    Ich habe mir mal den Katechismus heruntergeladen, um zu schauen, was “schwere Verfehlungen” sind. In den Augen der RKK sind das: Selbstmord, Ärgernis (Verleitung anderer zum Bösen), Pornographie, Meineid, Zorn und Prostitution. Verfehlungen kann man aber einfach wegbeichten. Ist also nicht so schlimm.

    Politisch interessant ist, dass der Papst diesem Vorgehen zugestimmt hat, während er zuvor eher der Idee, dass man beim Staat, dass katholische Himmels-Abo abbestellen kann, wenig Sympathien entgegen gebracht hat.

    In Zukunft werden die katholischen Kirchenflüchtlinge jedenfalls mehr Post bekommen:

    Teilt ein Katholik dem Standesamt seinen Austritt mit, muss der für ihn zuständige Pfarrer ihm diesen Brief schicken und ihm darin ein klärendes Gespräch anbieten, das zur “Versöhnung mit der Kirche” führen soll. Neben dem Gesprächsangebot listet das Schreiben auch die besagten Sanktionen auf, die mit dem Kirchenaustritt verbunden sind.

    Vielleicht bekommt meine Frau diesen Brief mit der Sanktionsdrohung ja noch nachträglich.

  4. #4 von Martin Schmidt am 20. September 2012 - 15:23

    “Falls die aus der Kirche ausgetretene Person nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue gezeigt hat,…”
    zu deutsch: geld, Geld, GELD, lechz

  5. #5 von Wolfgang Klosterhalfen am 20. September 2012 - 16:00

    Es lehrten schon die Kirchenväter:
    kassiert wird hier, das Reich kommt später.

  6. #6 von meteo am 20. September 2012 - 16:48

    Die Kirche darf gern diese Sanktionen einführen. Eigentlich ist es sogar schade, dass es nicht wirklich zur Exkommunikation kommt. Es ist immer so eine Sache für die, die ihre Taufe rückgängig gemacht werden wollen. Wenn es um Statistiken geht, da werden die Ausgetretenen trotzdem als Katholiken gezählt, und sie können nichts dafür, soviel ich weiß.

  7. #7 von parksünder am 20. September 2012 - 17:17

    @ meteo
    “Wenn es um Statistiken geht, da werden die Ausgetretenen trotzdem als Katholiken gezählt”

    –>Hast du Quellen, die das belegen?

  8. #8 von meteo am 20. September 2012 - 18:02

    Also ich weiss, dass es in Frankreich Leute gibt, die ihre Taufe rückgängig machen wollen, und das ist sehr schwierig. Die meisten kommen zwar nicht mehr in die Kirche, ihr Name steht aber immer noch auf den Listen der Kirche. Und in Deutschland hat man den Eindruck, auszutreten, wenn man bei den Behörden meldet, dass man keine Kirchensteuern zahlen wird, aber in Wirklichkeit steht der Name immer noch auf den Listen der Kirche. Für Deutschland habe ich das gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt#Katholische_Kirche

    “Die Katholische Kirche kennt keinen Austritt aus der Glaubensgemeinschaft Kirche, da eine Taufe nicht rückgängig gemacht werden kann und die katholische Kirche sich als die Gemeinschaft der Getauften versteht. Dennoch knüpft sie an einen entsprechenden Versuch kirchenrechtliche Folgen.”

  9. #9 von Lebrac am 20. September 2012 - 19:08

    Wie schrecklich!!!;-)

  10. #10 von Ingo am 20. September 2012 - 19:27

    ich habe den Brief für die Ausgetretenen gelesen http://www.atheisten-info.at/infos/Allgemeines-Dekret-Kirchenaustritt_Pastorales-Schreiben.pdf

    In diesem Brief steht unter anderem:
    Ebenso kann Ihnen, falls Sie nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue gezeigt haben,
    das kirchliche Begräbnis verweigert werden.

    Mich stört das “kann”. Muss ich trotz Kirchenaustritt vor 20 Jahren noch Angst haben das auf meiner Beerdigung ein Pastor vorbei schaut?

    Muß ich mir da Sorgen machen?

    Gruß

    Ingo

  11. #11 von parksünder am 20. September 2012 - 20:24

    @meteo
    Ich weiß, dass die Kirche mich als “Ausgetretenen” immer noch als Getauften sieht, der im “Bund Gottes” steht (oder so ähnlich). Ich hatte schon genügend Gespräche darüber, wie die Christen die Taufe verstehen und dass ich den Gläubigen nicht vorschreiben kann, wie sie die Taufe zu verstehen haben (was auch verständlich ist: Ich las mir auch nicht von einem Nicht-Vereinsmitglied vorschreiben, was in der Vereinssatzung zu stehen hat). Aus den Glaubensgründen wird wohl auch der Taufschein nicht vernichtet und höchstens ein interner Vermerk diesbezüglich gemacht. Das heißt ja aber noch lange nicht, dass deshalb Statistiken gefälscht werden, indem Ausgetretene immer noch als Christen gezählt werden.

  12. #12 von deradmiral am 20. September 2012 - 20:53

    In dem Brief steht nichts von dem Jobverlust in kirchlichen Einrichtungen. Da haben die wohl wieder was vergessen.

  13. #13 von meteo am 20. September 2012 - 20:59

    @parksünder : Ich weiss nicht genau, wie es in jedem Land passiert. In Deutschland hat man mindestens die Basis der Statistiken der Kirchensteuerzahler. Darauf basiert dieser Drittel Konfessionslosen in der Bevölkerung. Aber in Frankreich zahlt sowieso keiner Kirchensteuern, und die Behörden dürfen nicht nach der Konfession fragen. Dann gilt, denke ich, die Liste der Getauften als Liste der Mitglieder.

  14. #14 von klafuenf am 20. September 2012 - 21:53

    Einzige Frage: Kriege ich das schriftlich?

  15. #15 von Uwe am 20. September 2012 - 22:21

    Würde gern exkommuniziert werden, weiß jemand wie man das erreicht?

  16. #16 von Randifan am 20. September 2012 - 22:27

    Der Katholizismus ist nicht mehr eine Frage des Glaubens, sondern die des Mitgliedsbeitrags, angesichts der vielen Kirchenmitglieder und Personal, die laut Umfrage nicht mehr an die Grundfeste des Katholizismus glauben, ist diese Maßnahme der Bischöfe nur ein Versuch neue Geldquellen zu erschließen, Glauben fordern sie von den Gläubigen schon lange nicht mehr.

  17. #17 von Afreakana am 20. September 2012 - 23:57

    Sollte mich je so ein Brief vom Pfarrer erreichen, in dem er mich zum Gespräch wegen meines Kirchenaustrittes vor 25 Jahren auffordert, dann werde ich das Amt, das ihm meine Adresse mitgeteilt hat verklagen wegen unerlaubter Weitergabe meiner persönlichen Daten und Verletzung der Datenschutzbestimmungen.

    Zitat: “Falls die aus der Kirche ausgetretene Person nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue gezeigt hat, kann das kirchliche Begräbnis verweigert werden.”

    Lächerliche Drohung. Dazu kann ich nur sagen: Aber ich will doch eh nur ein ganz weltliches Begräbnis…

  18. #18 von stephancologne am 21. September 2012 - 07:33

    Für den Brief und die damit verbundene Antwort lohnt es sich fast noch mal in die Kirche einzutreten, um dann wieder auszutreten :)

  19. #19 von AMB am 21. September 2012 - 08:46

    Ich denke, wir sind uns hier alle einig, wie lächerlich die “Drohungen” bei einem Kirchenaustritt sind.

    @Ingos Link (danke dafür)

    Wer vor der zuständigen Behörde seinen Kirchenaustritt erklärt, verstößt gegen die Pflicht, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren (c. 209 § 1 CIC) und seinen finanziellen Beitrag zu leisten, dass die Kirche ihre Sendung erfüllen kann (c. 222 § 1 CIC i.V.m. 1263 CIC).

    Zwangsmitgliedschaft um an die Kohle zu kommen. Sekte!

  20. #20 von Olaf am 21. September 2012 - 11:39

    Na, wenn das nichtmal nach hinten losgeht.
    Lauter Pfarrer die sich nun anhören sollen was die Leute wirklich denken? So richtig ernsthaft die Leute nach ihren Gründen und Motivation fragen? Ui, da müssen die Herren aber sehr gefestigt sein damit deren eigenes Weltbild nicht durch steten Tropfen ausgehölt wird …