Hintergrund: Strafen für Religionsbeschimpfung im deutschen Recht

Erst im Jahr 1969 wurde der betreffende Paragraf 166 des Strafgesetzbuches (StGB) geändert – und gilt bis heute. Von Gotteslästerung ist darin nicht mehr die Rede. Es geht vielmehr um die “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen”. (…) …wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

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http://www.stern.de/politik/strafen-fuer-religionsbeschimpfung-im-deutschen-recht-1895970.html

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  1. #1 von blub am 17. September 2012 - 18:25

    Diese Weltanschauungen sind immer verdammt schnell beleidigt. Letztens lief mir so eins über den Weg, ein Witz über sein Alter gemacht und gleich hat es mich angezeigt.

  2. #2 von ATHOM am 17. September 2012 - 18:44

    Die Blasphemiegesetze schützen die Verhetzer vor den Menschenrechten.

  3. #3 von AMB am 17. September 2012 - 19:01

    Sind Atheisten vor Hetze auch geschützt, weil manche glauben das seien Gläubige?

  4. #4 von Noch ein Fragender am 17. September 2012 - 22:45

    Erst im Jahr 1969 wurde der betreffende Paragraf 166 des Strafgesetzbuches (StGB) geändert

    Das waren noch Zeiten.

    Heute kommen die Dunkelmänner wieder aus ihrer Ecke gekrochen und verlangen die Wiedereinführung des alten Blasphemieparagraphen.

  5. #5 von Argus7 am 18. September 2012 - 10:44

    Wenn der religiöse Schwachsinn strafbar wäre, müßten alle Religioten hinter Gittern sitzen !