Der Europäische Gerichtshof hat eine zentrale Frage des Asylrechts geklärt: Menschen, die ihre Religion in der Heimat nicht gefahrlos öffentlich ausleben können, haben Anspruch auf Asyl. Das Gericht gab damit der Klage von zwei Pakistanern statt.
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/eu-deutschland-muss-bei-religioeser-einschraenkung-asyl-bieten-a-853970.html
Dieser Eintrag wurde erstellt am 6. September 2012, 09:13 und wurde abgelegt unter Gesellschaft, Politik, Religion. Du kannst die Antworten auf diesen Beitrag über RSS 2.0 verfolgen.
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#1 von Hal am 6. September 2012 - 11:16
Gilt das auch für Menschen die von Religiösen verfolgt werden, aber nur nicht selber religiös sind? Übrigens werden in 99.999999 % aller Fälle* Religiöse von anderen Religiösen verfolgt, die sich gerne als liebend oder gar friedlich bezeichnen.
*Der Kommunismus wie er z. B. in China praktiziert wird fällt m.E. in die Kategorie Religion, obwohl weltlich.
#2 von Sheldon Lee Cooper am 6. September 2012 - 12:07
> die ihre Religion in der Heimat nicht gefahrlos öffentlich ausleben können, haben Anspruch auf Asyl.
Genau, Hal. Was ist mit Menschen, die aufgrund von Religion nicht gefahrlos leben können? Stattdessen holen wir immer mehr Leute ins Land, die Schwulenverfolgung voll dufte finden und vergessen dabei, dass Menschenrechte auch mit Pflichten kommen.
#3 von Noch ein Fragender am 6. September 2012 - 12:27
Den Schlusssatz verstehe ich nicht:
Die Asylanträge sollten dennoch abgelehnt werden. Aus Sicht der Richter können die Ahmadiyya-Mitglieder ihren Glauben zwar nicht öffentlich, wohl aber in ihren Gebetshäusern ausleben.
Vorher wurde ausgeführt:
Menschen, die ihre Religion in der Heimat nicht gefahrlos öffentlich ausleben können, haben Anspruch auf Asyl.