Berlin erlaubt Beschneidungen

Berlin verfolgt die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven künftig nicht. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) stellte am Mittwoch die ab jetzt geltende Regelung vor. Die Beschneidung bleibt demnach straffrei, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Eltern müssen dem Eingriff schriftlich zustimmen, die religiöse Notwendigkeit darlegen, und die Operation muss medizinisch fachgerecht und möglichst schmerzfrei erfolgen. “Damit geben wir den Ärzten Rechtssicherheit”, sagte Heilmann.

Weiterlesen:

http://www.morgenpost.de/printarchiv/titelseite/article109031745/Berlin-erlaubt-Beschneidungen.html

About these ads
  1. #1 von Klaus Brückner am 6. September 2012 - 09:42

    Es bleibt Fassungslosigkeit, Hoffnungslosigkeit und grenzenlose Trauer. Das Wohl des Kindes und sein Selbstbestimmungsrecht interessiert die Politik
    überhaupt nicht. Im 21. Jahrhundert versucht man ein Ritual der Steinzeit zu legalisieren.Eine dunkle Stunde des demokratischen Rechtsstaates. Es bleibt eine letzte kleine Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht und der europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Leider eine kleine, winzige Chance, weil auch dort die Vertreter der großen Religionen dominieren. Sie werden einen Weg finden, die Beschneidungen zu legalisieren. Denn mit dem Ja für die Be-
    schneidung werden die eigenen Rituale verteidigt. Nur um das geht es. Für mich bleibt die bittere Erkenntnis, daß die großen Religionen noch immer unsere Gesellschaft dominieren. Helfen könnte nur eine starke politische Bewegung aller Atheisten, um solche Auswüchse religiöser Macht zu verhindern.
    Das ist aber für eine absehbare Zeit leider eine unrealistische Option, obwohl wir Atheisten schon mehr als 40 Prozent der Bevölkerung ausmachen.

    K.Brückner

  2. #2 von Elvenpath am 6. September 2012 - 09:48

    Die Chancen, dass dieses Gesetz kassiert wird, sind gar nicht so schlecht. Hier wird ein Einzelfallgesetz geschaffen, es gilt nur für männliche Kinder ist also diskriminierend, es verstößt gegen die sexuelle Selbstbestimmung und ist Körperverletzung. All dieses dürfen Gesetze nicht gestatten.

  3. #3 von Noch ein Fragender am 6. September 2012 - 10:08

    Artikel ist nur mit Abonnenten-LogIn zu lesen.

    Ansonsten ist mir nicht klar, wie ein Land ein Bundesgesetz (Strafgesetzbuch) aushebeln kann???

  4. #4 von petebrosman am 6. September 2012 - 10:25

    @ Noch ein Fragender

    “Der Bundestag hatte signalisiert, dass in einem neuen Gesetz die Straffreiheit der Beschneidung festgeschrieben werden soll. Daher gebe es auch in Berlin kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung, heißt es im Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft.”

    http://www.taz.de/Religionsfreiheit-in-Berlin-/!101031/

  5. #5 von Skydaddy am 6. September 2012 - 10:25

    Ich kann es nicht fassen! Hier wird geltendes Recht außer Kraft gesetzt, noch dazu Recht, das wehrlose Kinder vor Körperverletzung schützen soll. Ich hoffe, es klagt jemand dagegen. Leute, die so etwas tun, dürfen keine öffentlichen Ämter bekleiden!

  6. #6 von petebrosman am 6. September 2012 - 10:39

    Solche Regelungen gibt es nicht nur in Berlin.

    “In Baden-Württemberg reicht neben einer mündlichen Bestätigung der Eltern, ihr Kind aus religiösen Gründen beschneiden lassen zu wollen, eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Operation aus, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Ein amtlicher Nachweis der Religionszugehörigkeit sei nicht nötig. Es müsse aber garantiert sein, dass der Eingriff unter ordnungsgemäßen medizinischen und hygienischen Standards erfolgt. Ähnlich in Sachsen:
    Wenn die sorgeberechtigten Eltern nach ärztlicher Aufklärung einer Beschneidung zugestimmt haben und sie auch hinsichtlich der Schmerzbehandlung nach den Regeln der Kunst von einem approbierten Arzt vollzogen wird, soll sie straffrei blieben.

    In Hessen gibt es dagegen bislang keine generelle Auffassung: “Da gibt es von Fall zu Fall Nuancen, die zu großen Unterschieden führen können”, begründete Generalstaatsanwalt Alexander Badle. Deshalb wird es auch in Brandenburg vorerst keine generelle Regelung zur religiösen Beschneidungen geben. Sachsen-Anhalt prüft noch.”

    http://www.rp-online.de/politik/deutschland/beschneidung-bleibt-in-berlin-straffrei-1.2982002

  7. #7 von Sheldon Lee Cooper am 6. September 2012 - 11:43

    “Religiöse Notwendigkeit”, alleine das Wort schon!

  8. #8 von Noch ein Fragender am 6. September 2012 - 12:06

    @ #4 petebrosman

    Danke für die Info!

    Dann verstehe ich das so, dass die Staatsanwaltschaft auf Anweisung des Justizsenators bei religiösen Beschneidungen von sich aus nicht tätig wird, weil kein öffentliches Interesse an einer Srafverfolgung vorliegt? Und wo kein Kläger, kein Richter.

    Dagegen dürften die Ausführungen des früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Winfried Hassemer, zur Beschneidungsdebatte sein, mit dem er das für den Herbst dieses Jahres geplante Beschneidungsgesetz kritisiert.

    http://hpd.de/node/13915

  9. #9 von SmilingJoe am 6. September 2012 - 12:29

    Talfahrt in den Gottestaat. Ich hätte doch Französisch wählen sollen.

  10. #10 von wildbetta am 6. September 2012 - 13:15

    Grundgesetz Artikel 140 in Verbindung mit Art. 136 Weimarer Verfassung [Individuelle Religionsfreiheit]:
    “Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.”

  11. #11 von petebrosman am 6. September 2012 - 14:37

    @ wildbetta

    Unsere Politiker scheint das GG nicht besonders zu interessieren.

    “Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bekräftigt die Zuständigkeit des Bundes bei der Regelung der Beschneidung zu religiösen Zwecken. “Die entstandene Rechtsunsicherheit wird durch eine bundesgesetzliche Regelung schnell beseitigt werden”, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd in Berlin.”

    http://www.welt.de/newsticker/news3/article109043919/Der-Bund-ist-bei-Beschneidung-zustaendig.html

  12. #12 von Anni Hülle am 6. September 2012 - 17:03

    Toll wie die politischen vertreter sich lieb Kind machen wollen beim Jüdischen Zentralrat ja schön nach derem Mund reden, Religion kommt nun vor den bestehenden Gesetzen , Armes Deutschland Wo bleiben da die Demo auf der Straße??

  13. #13 von Michael am 6. September 2012 - 23:11

    Ist das die selbe CDU die sonst immer im Brustton der moralischen Überzeugung so sehr für das Wohl der “Schwächsten der Gesellschaft”[tm] ist? Fragjanur.

  14. #14 von Ezri am 7. September 2012 - 02:20

    Bleibt im Zweifelsfalle nur die Ächtung durch die Gesellschaft, auf daß sich das irgendwann im Volksgedächtnis verankert, daß das reale Körperverletzung ist.
    Körperverletzung als Symbol der Macht über den Körper und die Psyche des Kindes, nichts anderes ist das.

  15. #15 von Robin Urban am 7. September 2012 - 09:45

    Ich bin fassungslos und beschämt. Dies wäre unsere Gelegenheit gewesen, als Nation einen großen Schritt nach vorne zu machen, dem andere dann gefolgt wären. Nicht Komikernation, sondern Vorreiter. Denn ein Beschneidungsverbot ist die einzig logische Konsequenz, wenn man das GG liest.

    Ich hoffe, das kommt nicht durch.

  16. #16 von petebrosman am 7. September 2012 - 09:51

    Das kann doch nicht sein. Heilmanns Regeln werden sogar von einen humanistischen Verband befürwortet.

    “Zuspruch bekam der Christdemokrat Heilmann dagegen überraschend vom Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg. Die Lobbyorganisation der Konfessionslosen begrüßte in einer Pressemitteilung, “dass das Land Berlin […] der Praxis religiös motivierter Beschneidungen enge Grenzen gesetzt hat”. Vor einer bundeseinheitlichen Regelung hält Verbandspräsident Norbert Kunz allerdings einen “breiten gesellschaftlichen Dialog” über das “Zusammenleben in einer zunehmend säkularen Gesellschaft” und “mögliche alternative Rituale” für wichtig. Solch ein Dialog sollte seiner Ansicht nach mindestens zwei Jahre lang geführt werden, “damit in Anerkennung der Religionsfreiheit und der Grundwerte unserer Verfassung ein gesellschaftlicher Konsens erzielt werden kann”.”

    http://www.heise.de/tp/artikel/37/37584/1.html

  17. #17 von Hinterfragerin am 7. September 2012 - 10:01

    Diese Bedingungen erfüllen auch zahlreiche Beschneidungen von Mädchen etwa in Ländern wie Ägypten, in denen dieser Brauch inzwischen in vielen Fällen von Ärzten und in Krankenhäusern vollzogen wird. Alles kein Problem, wenn es medizinisch fachgerecht und unter weitgehender Schmerzfreiheit erfolgt?

    Ich frage mich, wann die erste Familie klagt, die ihr Mädchen beschneiden will..und mit welcher Begründung man eine solche Klage dann abweisen will, speziell, falls eine der weniger umfassenden Beschneidungsformen angestrebt wird.
    Und es gibt ja auch noch ne Menge andere Eingriffe in den Körper, die sich religiös begründen lassen – wobei Religion und kulturelle Tradition gerade in traditionellen Stammesgesellschaften kaum zu trennen sind.

    Die Sonderstellung für religiös begründete Eingriffe, die hier generiert wird, öffnet derartigen Klagen m.E. Tür und Tor.

  18. #18 von petebrosman am 7. September 2012 - 10:13

    @ Hinterfragerin

    Klagen von Familien, die ihre Töchter beschneiden lassen wollen, sollen durch folgende Regelung verhindert werden.

    “Verabredet wurde, dass im Bundesjustizministerium bald eine Regelung formuliert wird, die ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden soll. Sie soll sich nicht nur auf religiös motivierte Beschneidungen, sondern auf jede nicht medizinisch indizierte Zirkumzision beziehen. Damit wird auch für solche Beschneidungen von minderjährigen Jungen Rechtssicherheit geschaffen, die aus prophylaktischen oder hygienischen Gründen vorgenommen werden. Durch die Verwendung des Fachterminus Zirkumzision ist automatisch ausgeschlossen, dass, wie teilweise befürchtet worden war, auch Genitalverstümmelungen bei Mädchen legalisiert würden.”

    http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/13841

  19. #19 von Martin Schmidt am 7. September 2012 - 10:35

    @petebrosman
    Also ein unerhört personalisiertes Sondergesetz ala:
    Alle Martin Schmidt die mehr als 10 Posts beim blasphemieblog hinterlassen haben, genießen Steuerfreiheit. Duch den Fachterminus “10 Posts beim blasphemieblog”
    ist automatisch ausgeschlossen, dass dem Staat die Steuereinnahmen wegbrechen. Zudem schafft es Rechtssicherheit für Martin Schmidt, der einfach keine Steuern
    zahlen will.

  20. #20 von Ezri am 7. September 2012 - 11:30

    @pterbrosman, es gibt auch bei Frauen/Mädchen eine Zirkumzision, nämlich die der Klitorisvorhaut: http://www.heise.de/tp/artikel/37/37363/1.html

  21. #21 von petebrosman am 7. September 2012 - 12:07

    @ Ezri

    Bei Frauen heißt es nicht Zirkumzision. Sie benutzen diesen Begriff um um die weibliche Beschneidung zu verhindern und die männliche gleichzeitig zu erlauben.

    “Zirkumzision (von lat. circumcisio „Beschneidung“), auch männliche Beschneidung, ist die teilweise oder vollständige Entfernung der männlichen Vorhaut.[1]”

    http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision

  22. #22 von Ezri am 7. September 2012 - 12:43

    Leitet sich das Wort Zirkum nicht von Circus = Kreis ab? Damit wird doch der Rundumschnitt beschrieben…

  23. #23 von petebrosman am 7. September 2012 - 12:54

    @ Ezri

    “spätlateinisch circumcisio = Beschneidung, zu lateinisch circumcidere = rings um-, ab-, beschneiden, zu: caedere (in Zusammensetzungen -cidere) = schneiden, stutzen, abhauen, abschlagen”

    http://www.duden.de/rechtschreibung/Zirkumzision

  24. #24 von Ezri am 7. September 2012 - 12:56

    Na denne paßt es auch bei der Vorhautentfernung der Klitoris, die wird auch rund um abgesäbelt. Ich mein ja nur, ein spitzfindiger Anwalt, der durchsetzen will, daß seine Mandanten durchsetzen wollen, daß an ihren Töchtern rumgeschnippelt wird, der wird vermutlich so ähnlich argumentieren… *seufz*

  25. #25 von petebrosman am 7. September 2012 - 13:06

    Du hast Recht was die Wortherkunft angeht aber beim Begriff Zirkumzision scheint es sich nur um die männliche Beschneidung zu handeln. Sonst würde dieser Satz keinen Sinn ergeben.

    “Durch die Verwendung des Fachterminus Zirkumzision ist automatisch ausgeschlossen, dass, wie teilweise befürchtet worden war, auch Genitalverstümmelungen bei Mädchen legalisiert würden.”

  26. #26 von Barkai am 7. September 2012 - 13:10

    was sit eigentlich mit dem rituallen Zaehneziehen von vollkommen gesunden Zaehnen, nur um die Unterlippe tellern zu koennen?
    Oder brustbuegeln?
    Kann man da jetzt auch sonderrechte fordern, weil man das ja schon “imemr” so gemacht hat?

  27. #27 von petebrosman am 7. September 2012 - 13:14

    Es wäre auch interessant zu wissen wie man es hiermit handhaben will.

    “Subinzision ist die vollständige oder teilweise Spaltung der Harnröhre an der Unterseite des Penis.”

    http://de.wikipedia.org/wiki/Subinzision