Gegen Beschneidungen in Wohnungen in Tirol macht sich Amen Ronald Oberhollenzer stark. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat bisher nicht reagiert, nun wurde erneut Anzeige erstattet.
(…)
Anzeige wegen Körperverletzung, begangen durch Personen in Privatwohnungen und von Ärzten in Krankenhäusern und das österreichweit“, so Oberhollenzer. (…)
„Die Rechte der Eltern enden dort, wo die Verletzung der Kinder beginnt. Die Rechtsstaatlichkeit muss immer über der Religionsfreiheit liegen“, meint Oberhollenzer. (…)
Für Plaz sollte prinzipiell jede religiöse Zugehörigkeitsentscheidung „die Volljährigkeit voraussetzen, und da meine ich durchaus auch die christliche Taufe“.
Weiterlesen:
http://www.tt.com/Tirol/5053157-2/strafanzeige-in-tirol-wegen-beschneidung.csp


















































#1 von Ezri am 9. Juli 2012 - 17:52
Na hoffentlich führen die Anzeigen auch irgendwann mal zum Erfolg…
#2 von parksünder am 9. Juli 2012 - 18:00
Super! Es wäre schön, wen sich jetzt auch im nicht-deutschsprachigen Raum ähnlich gehandelt werden würde.
Am besten wäre ein Klage eines Ex-Muslim oder Ex-Juden, der seine Vorhaut zurück haben will
#3 von parksünder am 9. Juli 2012 - 18:16
Der Vergleich hinkt aber meiner Meinung nach:
Für Plaz sollte prinzipiell jede religiöse Zugehörigkeitsentscheidung „die Volljährigkeit voraussetzen, und da meine ich durchaus auch die christliche Taufe“.
Man sollte hier besser zwischen dem religiösen Ritual und der persönlichen Zugehörigkeitsentscheidung unterscheiden. Bei einer Taufe wird dem Kind ja nicht geschadet. Das Blöde ist nur, dass ein getaufter Mensch auch automatisch Kirchensteuern zahlen muss. Während man bei jedem Verein einem Mitgliedsantrag ausfüllen muß, läßt der Staat hier der Kirche freie Hand. Solange die Kirchensteuer noch über das Finanzamt eingezogen wird, wäre ich dafür, dass man ab einem gewissen Alter (vorzugsweise bei der Konfirmation/Firmung) ein Dokument unterschreiben darf, die die Zugehörigkeit zur Kirche bestätigt.
#4 von Flo am 9. Juli 2012 - 19:39
Ich bin persönlich da auch zwiegespalten: Einerseits wäre natürlich ein Ideal, dass es Eltern nicht erlaubt sein sollte, ihre Kinder zu indoktrinieren, aber das hieße effektiv, dass keine Eltern ihr Kind mehr erziehen dürften – völliger Bullshit also. Dementsprechend kann man gegen die Taufe an sich wenig sagen, was solls? Im Moment ist Beschneidung ein echtes Problem, denn dabei geht es um Körperverletzung, nicht nur ein paar Wassertropfen.
#5 von Ezri am 9. Juli 2012 - 20:21
@Flo, die Erziehung der Kinder besteht ja nicht nur aus Religiotisierung, daher finde ich Dein Argument: “dass keine Eltern ihr Kind mehr erziehen dürften” für völlig überzogen.
#6 von Flo am 9. Juli 2012 - 21:17
Darauf liefe aber ein Verbot, Kinder religiös zu indoktrinieren, hinaus. Wo willst du aufhören? Wo willst du die Grenze ziehen? Wieso nur Religion? Effektiv musst du dann genau vorschreiben, wie eine Erziehung abzulaufen hat, welche Themen erlaubt sind, welche nicht. Moralische Vorstellungen sind genauso willkührlich wie Religion. Du kannst nicht bei Religion eine Grenze ziehen und den Eltern sagen “Das dürft ihr nicht”, einfach weil diese Grenze völlig willkührlich wäre.
Dementsprechend bleibt es die Wahl der Eltern, welche Religion sie ihren Kindern wie nahebringen wollen. Ich wäre persönlich lediglich dafür, den Religionsunterricht aus den Schulen zu entfernen und dort dafür zu sorgen, dass die Kinder zumindest einen neutralen Gegenpol erfahren, also auch etwas über andere Religionen und natürlich auch atheistische Argumente lernen, so dass es da selbst zu extremen Eltern eine Gegenstimme der Vernunft gibt.
Bei Beschneidung ist es hingegen einfach: Körperverletzung? Ja? Verboten. Ende.
#7 von Mreins am 9. Juli 2012 - 22:44
@Ezri und Flo
Man kann hier durchaus auch für einen Kompromiss argumentieren.
“Safe the foreskin, babtise the penis”
Oder auf deutsch…
Waschen.
#8 von Andreas P am 9. Juli 2012 - 23:54
@Flo: Sehe ich aehnlich.
Taufe ist ok – man sollte die finanziellen Privilegien, die fuer die Kirche damit zusammenhaengen, abschaffen, aber mehr Handlungsbedarf besteht nicht. Koerperverletzung und dergleichen nicht. Ich wuerde bei den religioesen Ansichten nichts gross anders sehen als bei den politischen: Natuerlich duerfen Eltern die “weiterreichen”, aber genauso darf & muss die Schule auf die Vielfalt hinweisen, und genausowenig wie politische Ansichten duerfen religioese als Freifahrschein fuer besondere Privilegien herhalten.
Der Staat hat als Anwalt des Kindes aufzutreten – was heisst, den Eltern so viel freie Hand zu geben, wie dem Kind zutraeglich ist (das ist m. E. ziemlich viel), aber eben auch nicht mehr, und wenn eine ernsthafte Gefaehrdung des Kindeswohls abzusehen ist, hat er die Rechte der Kinder auch gegen ihre Eltern zu verteidigen. Die Rechte der Eltern hoeren dort auf, wo sie die des Kindes ernsthaft/ueber Gebuehr einzuschraenken beginnen.
#9 von M.G. am 10. Juli 2012 - 08:24
Super,noch ein paar Juristen,die sich mit dem Thema Strafanzeige gegen Beschneidung beschäftigen,hoffen wir,dass dieses Verfahren starfrechtlich zum Erfolg führt und außer dieser nocht mehr erfolgreiche Strafverfahren entlich abschreckenden Erfolg haben.
#10 von Lebrac am 11. Juli 2012 - 19:05
Dass sich Ärzte, die einen Hippokratischen Eid geleistet haben, für so einen Schwachsinn hergeben, ist wirklich ein Skandal.