Christliche Gewerkschaft war für Leiharbeit nie tariffähig

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) war nie tariffähig, ihre Tarifverträge sind von Beginn an unwirksam. Das hat Ende Mai das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Die DGB-Gewerkschaften fordern betroffene LeiharbeiterInnen deshalb auf, fehlende Lohnbestandteile einzuklagen.

Weiterlesen:

http://www.infoarchiv-norderstedt.org/kurzmeldungen/christliche-gewerkschaft-fur-leiharbeit-nicht-tariffahig.html

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  1. #1 von SmilingJoe am 9. Juli 2012 - 23:12

    Ich müsste lügen, würde ich behaupten, dass mich eine solche Meldung überrascht…

  2. #2 von Andreas P am 10. Juli 2012 - 00:06

    Mich schon.

    Bislang kam die Kirche mit solchen hanebuechenen Rechtsverdrehungen meistens durch, mit Verweis darauf, dass sie als Kirche eben dazu das Recht habe, ihr eigenes Recht zu machen.

  3. #3 von M.G. am 10. Juli 2012 - 08:38

    Zum Glück,gibt es atheistische Arbeitsgerichte,die noch ehrliche richterliche Entscheidungen treffen.Die Kirchen glauben ja ihre Entscheidungen würden sie im Namen Gottes fällen,die aber nicht immer fair sein müssen.

  4. #4 von . am 10. Juli 2012 - 16:43

    Die Kirche hat mit dem CGB nichts zu tun. Der Begriff “christlich” ist nicht geschützt in der BRD.