Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) war nie tariffähig, ihre Tarifverträge sind von Beginn an unwirksam. Das hat Ende Mai das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Die DGB-Gewerkschaften fordern betroffene LeiharbeiterInnen deshalb auf, fehlende Lohnbestandteile einzuklagen.
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http://www.infoarchiv-norderstedt.org/kurzmeldungen/christliche-gewerkschaft-fur-leiharbeit-nicht-tariffahig.html
Bundesarbeitsgericht, CGZP, christliche Gewerkschaften, Tarifverträge
Dieser Eintrag wurde erstellt am 9. Juli 2012, 17:34 und wurde abgelegt unter Christentum. Du kannst die Antworten auf diesen Beitrag über RSS 2.0 verfolgen.
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#1 von SmilingJoe am 9. Juli 2012 - 23:12
Ich müsste lügen, würde ich behaupten, dass mich eine solche Meldung überrascht…
#2 von Andreas P am 10. Juli 2012 - 00:06
Mich schon.
Bislang kam die Kirche mit solchen hanebuechenen Rechtsverdrehungen meistens durch, mit Verweis darauf, dass sie als Kirche eben dazu das Recht habe, ihr eigenes Recht zu machen.
#3 von M.G. am 10. Juli 2012 - 08:38
Zum Glück,gibt es atheistische Arbeitsgerichte,die noch ehrliche richterliche Entscheidungen treffen.Die Kirchen glauben ja ihre Entscheidungen würden sie im Namen Gottes fällen,die aber nicht immer fair sein müssen.
#4 von . am 10. Juli 2012 - 16:43
Die Kirche hat mit dem CGB nichts zu tun. Der Begriff “christlich” ist nicht geschützt in der BRD.