„Alle drei Einrichtungen sind Gründungen von Mutter Marie Therese, der Urheberin des Ordens Communio in Christo. Obwohl sie und ihre Gründungen, unser ganzen Haus, katholische Einrichtungen sind, praktizieren wir christliche Nächstenliebe an Menschen jedweder Kultur, Hautfarbe und Religion“, so Norbert Arnold. Auch Agnostiker und Atheisten fänden Aufnahme in den Pflegeeinrichtungen der Communio in Christo.
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#1 von Elvenpath am 5. Juli 2012 - 09:48
Also bisschen pervers sind diese Christen schon. Jeder von denen liebt mich. Also ich will meinen Nachbarn nicht lieben… igitt… muss echt nicht sein.
#2 von Flo am 5. Juli 2012 - 09:51
Was eigentlich traurig ist: Dass man das extra sagen muss. Eine konfessionsfreie Einrichtung bräuchte nichtmal zu erwähnen, dass auch Christen Aufnahme finden, das wäre völlig selbstverständlich. Nur bei den religiösen Einrichtungen muss man sowas dazu sagen, weil das etwas besonderes ist.
#3 von M.G. am 5. Juli 2012 - 10:24
Flo am 5. Juli 2012 – 09:51
Bei Religionen ist das Verfassungsrecht nach dem GG Art. 3 Gleichheit vor dem gesetz bezüglich der Hilfeleistungpflicht im ramen des § 323 c StGB i.V.m. Verfassungstreuepflich nach dem GG Art.5,Abs.3 noch nicht ganz angekommen. Sie brauchen halt zum Verständnis und brauchen vielleicht auch Lernförderung.
#4 von Noch ein Fragender am 5. Juli 2012 - 11:17
#3 M.G.
Wie soll bei Christen auch § 323 c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) ganz ankommen, wenn ihr allmächtiges Fabelwesen sich ständig der unterlassenen Hilfeleistung schuldig macht und sie ständig dafür “Entschuldigungen” produzieren müssen?
“Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.” § 323 c StGB
#5 von Max Headroom am 5. Juli 2012 - 12:06
In anderen Einrichtungen verliert man den Beruf, wenn man “vom Glauben” abkommt. Wo die Lohntüte beginnt, da endet die Nächstenliebe
#6 von Martin Schmidt am 5. Juli 2012 - 12:46
Natürlich lieben Christen Atheisten. Wem sonst können sie ohne Gegenleistung
das Geld aus der Tasche ziehen?
Tolerieren und Respektieren und gleiche Rechte zugestehen steht natürlich auf einem anderen Blatt.
#7 von M.G. am 5. Juli 2012 - 20:50
Noch ein Fragender am 5. Juli 2012 – 11:17
Ja,so wie der Herr (Gott) so seine Untergebenen.
Die frage mit der Strafbemessung an welchem Amtsgericht zur Hauptverhandlung verfahren wird, dürfte dann noch zu klären sein.