Ein Mitglied der Zeugen Jehovas ist nach einem Unfall in Dietikon gestorben. War der Unfallverursacher schuld – oder die Weigerung des Verletzten, eine Bluttransfusion anzunehmen?
(…)
Allerdings untersagte der noch ansprechbare Schwerverletzte als Zeuge Jehovas den verantwortlichen Ärzten jegliche Bluttransfusion. Er wurde in ein künstliches Koma versetzt und starb 13 Tage nach dem Unglück an einem Multiorganversagen. Die Mediziner hatten gemäss seiner Order auf eine Bluttransfusion verzichtet.
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#1 von Elvenpath am 8. Juni 2012 - 17:17
Wer auf die Bahndlung verzichtet und daran stirbt, ist selber Schuld. Punkt. Das kann man dem Unfallverursacher nicht zu Lasten legen. Eventuell kann man das Opfer noch für den Darwin-Award nominieren.
#2 von Ezri am 8. Juni 2012 - 17:21
Patientenverfügung, dafür ist nur der Patient verantwortlich…
#3 von Elvenpath am 8. Juni 2012 - 17:22
Nachtrag: Als behandelnder Arzt hätte ich die Bluttransfusion heimlich durchgeführt. Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß.
#4 von Ezri am 8. Juni 2012 - 17:38
Nein, auch heimlich nicht. Ärzte haben absolut kein Recht über Leben oder Sterben des Patienten zu befinden. Wenn einer sterben möchte, dann soll man ihn sterben lassen. Vor meiner letzten OP hatte ich auch drum gebeten, daß bei einer bestimmten Konstellation ich auf keinen Fall überleben möchte. Da bei mir vermutlich demnächst eine ähnliche Operation ansteht, werde ich diesmal auch schriftlich darlegen, ab wann mein Leben auf keinen Fall erhalten werden soll.
#5 von AMB am 8. Juni 2012 - 17:38
@Elvenpath
Blasphemie! In Gottes Wille darf nicht gepfuscht werden.
Und wenn er es erfährt, hätte ich gern die Reaktion gesehen. Würde er er den Arzt verklagen, weil er sein Leben gerettet hatte?
#6 von Rene am 8. Juni 2012 - 18:04
Man hätte ihm einen Betreuer (Vormund) zur Seite stellen müssen, der dann die Entscheidungen trifft. Bei Kindern von dieser Pfostentruppe wird das so gehandhabt. Andererseits kommt mir da gerade der Darwin Award in den Sinn …
#7 von klafuenf am 8. Juni 2012 - 18:07
Lecker, noch einer in meiner langen Liste. Besteht doch Aussicht, das die Überbevölkerung ein Ende hat. Und dann können wir mit der Übelbevölkerung weitermachen.
#8 von stephancologne am 8. Juni 2012 - 18:23
Warum darf jemand, allein aus religiösen Gründen, eine lebenswichtige Maßnahme verweigern, während ein unheilbar kranker Mensch erst nach juristischem Tauziehen und penibelst ausgefüllten Patientenverfügung sein Leiden hinter sich lassen darf ?
Es ist echt zum Kotzen….
#9 von Barkai am 8. Juni 2012 - 18:35
@Elvenpath (#3)
das ist schwere Körperverletzung. Selbst wenn der patient es selber ncith gemerkt hätte, so hätte andere mitarbeiter so etwas doch gemerkt.
@AMB
eine Anzeige wegen Körperverletzung hätte es auch getan.
#10 von Deus Ex Machina am 8. Juni 2012 - 18:43
Einen solchen Fall hatten wir doch schon vor einem halben (?) Jahr. Da war es auch das die Behandlung ablehnde “Opfer” schuld. Wer sich nun mal nicht helfen lassen will…..
Ein Idiot weniger auf der Welt.
#11 von Elvenpath am 8. Juni 2012 - 19:17
@Ezri: Der Patient wollte ja leben. Dass der Arzt das nicht darf, ist mir klar. Aber wenn ein Patient wegen irgendeiner religiösen Wahnvorstellung sein Leben wegwerfen will, würde ich ihm nachher verklickern, es wäre künstliches Blut gewesen, oder es ganz verheimlichen. Manchmal müssen Menschen zu ihrem Glück gezwungen werden.
#12 von Andreas P am 8. Juni 2012 - 20:08
Wenn der Mensch erwachsen ist, zurechnungsfaehig/ansprechbar, usw., dann muss er eben wissen, was er da tut und entscheidet. Wenn er nicht um den Preis einer Bluttransfusion leben will, dann eben nicht.
Das Recht, aerztliche Eingriffe bei sich selbst abzulehnen, halte ich fuer sehr wichtig; eine Pflicht dazu, nach Massgabe anderer gluecklich zu werden, halte ich fuer totalitaer. Niemand hat das Recht, anderen Erwachsenen seine Vorstellung von Glueck aufzunoetigen. Weder Kirchens noch sonstwer.
#13 von derKritiker (@derKritiker67) am 8. Juni 2012 - 20:59
1. sein gutes Recht (er sollte Herr seines Lebens sein, wenn er die Wahl hat) 2. natürliche Auslese
#14 von emporda am 8. Juni 2012 - 21:52
@Andreas
erwachsen und zurechnungsfähig passen manchmals wenig und manchmal gar nicht zusammen
Darunter fallen Kreationisten und krasse Religoten, aber auch demente Alte und Alzheimer Patienten. Diese Menschen wissen vielfach nicht was sie tun, was sie sich selber und vor allem anderen antun. Das Gesetz kennt dazu nur den “Jagdschein” nach 61B, nur das ist viel zu ungenau. Danach sind Menschen wie Anders Breivik vollkommen normal.
#15 von Hal am 8. Juni 2012 - 22:26
Auch eine Art aus den ZJ-Sekte auszutreten und die einzig sichere die einen davor schützt von Familie und Freunden ausgegrenzt zu werden.
#16 von Andreas P am 8. Juni 2012 - 22:41
@Emporda: Als altmodisch Liberaler sehe ich zwar das Problem, halte es aber fuer noch problematischer, den Staat da im Einzelfall entscheiden zu lassen, welche Ideen und Vorstellungen zur Entmuendigung fuehren sollen.
Schon bei Alzheimer usw. ist das extrem problematisch – wer erst mal entmuendigt ist, bleibt’s in der Regel, mit gravierenden Folgen, und das oft unter Umstaenden, deren Menschenwuerdigkeit man in Frage stellen kann.
Mehr Differenzierung und aeusserste Zurueckhaltung – Beschraenkung aufs medizinisch klar diagnostizierbare etwa – scheinen mir aeusserst geboten.
Und, wie gesagt: Wer generell erwachsen und zurechnungsfaehig ist, soll mich und der Kuehe wegen machen, was ihm/ihr so in den Sinn kommt, sofern er keinen Dritten damit ueber Gebuehr belastet.
Problematisch, justiziabel und moralisch ueberhaupt ein Urteil rechtfertigend sind m. E. nur Handlungen (und Unterlassungen), die die legitimen Interessen Dritter beruehren. (Schluesselwort “Handlung”: Wer erkennbar nicht weiss, was er tut, “handelt” nicht.)
Das scheint mir hier nicht der Fall zu sein: Ich bin fuer das Recht jedes Mensch auf sein selbstbestimmtes Unglueck, und dass der Mann es nun eingefordert hat, mag ich bedauerlich finden, aber das ist hier schlicht nicht massgeblich.
Umgekehrt haelt er ja mich als Atheisten fuer jemanden, der ins eigene Unglueck rennt – und dass Christen da wieder das Recht eingeraeumt wird, diesen Zustand zu beheben, wollen wir sicherlich nicht.
#17 von Max Headroom am 9. Juni 2012 - 12:00
Wer “Schuld” ist? Meiner Meinung nach … diese Religion. Sie vermittelt das Bild, dass ein überdimensionales “Wesen” ganz ganz böse werden wird, wenn man das eigene Blut mit “Fremdblut” verunreinigt. Daraufhin zieht der Mensch den Schluss, dass die Lebensgefahr akzeptabler ist (dauert ja nur ganz kurz und ist gleich vorbeit) als das ewige Hassobjekt einer Gottheit zu sein (kann sehr sehr lange dauern
). Alles ganz klar “geoffenbart” worden. Es sind immer die anderen, die dank des Teufels “vom rechtem Weg” abgekommen sind und diese “Wahrheit” nicht erkennen wollen
.
#18 von Argus7 am 11. Juni 2012 - 09:28
Die Zeugen Jehovas glauben, dass nach Harmagedon alle von Gott als „treu“ befundene Menschen entweder ewiges Leben auf der Erde oder unsterbliches Leben im Himmel erhalten. Dabei sei die Zahl derer, die unsterbliches Leben im Himmel erlangen können auf 144.000 begrenzt, im Gegensatz zur unbegrenzten Gruppe, die lediglich ewiges Leben auf der Erde erhalte.
In diesem Falle hat sich dieser Zeuge Jehovas eben einen der auf 144.000 begrenzten Plätze im Himmel sichern wollen. Mit dem Verzicht auf eine Bluttransfusion glaubte er offenbar, sich eben vordrängen zu können. Da aber mittlerweile (seit Gründung dieser Sekte) mehr als 144.000 himmlische Plätze für ein unsterbliches Leben bereits vergeben wurden, hat ihm sein Verzicht leider nichts gebracht. Das hätte er sich aber auch leicht ausrechnen können.
#19 von Ezri am 11. Juni 2012 - 12:09
Hallo AndreasP, ich seh es genauso.