Türkischer Starpianist wegen Islam-Witzen angeklagt

Einige lustige Anmerkungen zum Glauben haben gereicht: Der türkische Starpianist Fazil Say muss sich wegen Verletzung religiöser Gefühle vor Gericht verantworten. Dem Musiker droht nun eine lange Haftstrafe.

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http://www.focus.de/politik/ausland/fazil-say-tuerkischer-starpianist-wegen-islam-witzen-angeklagt_aid_762271.html

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  1. #1 von aranxo am 4. Juni 2012 - 19:11

    So wird das nix mit dem EU-Beitritt. Zumindest sollte die EU darauf bestehen, dass solche Dinge nicht vorkommen dürfen. Und mich würde mal interessieren, was die exponierten Beitritts-Befürworter wie Claudia Roth dazu sagen.

  2. #2 von Barkai am 4. Juni 2012 - 23:23

    @aranxo,
    dass das deren Kultur ist, die wir zu respektieren haben?

  3. #3 von ATHOM am 5. Juni 2012 - 00:17

    Die Türkei ist intellektuell weder in Europa noch im 21. Jahrhundert angekommen. Die gehen eher mit Pakistan und/ oder dem Iran ein Bündnis ein. Es gibt auch in Deutschland genug Leute die gerne wie in der Türkei verfahren würden. Sicher gibt es auch hierzulande in Zukunft ähnliche Urteile. Denn die kulturellen Befindlichkeiten der Friedensstifter müssen ja berrücksichtigt werden .

    Gute Nacht.

  4. #4 von Ezri am 5. Juni 2012 - 00:35

    Hatte sich die Türkei nicht mal gerühmt, Staat und Religion von einander zu trennen?

  5. #5 von Argus7 am 5. Juni 2012 - 07:28

    Ja, ja, in der Türkei kann es einem teuer zu stehen kommen, wenn man sich erlaubt, über das religiöse Lügengespinst einen Scherz zu machen. Wie auch immer: Diese Geschichte ist ein guter Grund dafür, dass die Türkei bis auf weiteres in der EU nichts zu suchen hat.

  6. #6 von Alien am 5. Juni 2012 - 08:00

    @ Vorredner:

    Schonmal was vom Blasphemieparagraphen in Deutschland gehört?

    §166 StGB:

    (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

    Nicht nur 18 Monate wie in der Türkei. Die Türkei passt doch perfekt in diese bigotte EU!

  7. #7 von Ezri am 5. Juni 2012 - 12:25

    In der Schweiz ists der Art. 261:

    Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit

    Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt,
    wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet,
    wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt,

    wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

  8. #8 von Alien am 5. Juni 2012 - 12:58

    @ aranxo, fliegt dann auch Deutschland aus der EU?

  9. #9 von Yeti am 5. Juni 2012 - 13:52

    @ezri: Gibt’s in der Schweiz eigentlich überhaupt Gefängnisse, oder wird dort alles über Tagessätze geregelt?