Sie wissen nicht, was sich hinter der Zahl 666 verbirgt? Sie können die 10 Gebote nicht in der richtigen Reihenfolge aufsagen, wissen nicht einmal, dass es unterschiedliche lutherische, reformierte und jüdische Zählweisen gibt? Dann haben Sie in diesem Land nichts zu suchen und werden abgeschoben! Nein, natürlich nicht wenn Sie einen deutschen Pass besitzen, aber so könnte es Ihnen gehen, wenn Sie christlicher Flüchtling etwa aus dem Iran sind und in Ihrer Heimat wegen Ihres Glaubens mit Verfolgung rechnen müssen. Aber der deutsche Richter glaubt Ihnen nicht, dass Sie wirklich Christ sind.
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#1 von AMB am 26. Mai 2012 - 12:24
Und was prüft man bei Atheisten, die deswegen verfolgt werden??
#2 von Max Headroom am 26. Mai 2012 - 12:42
Wo ist das Problem?
Wenn nachgewiesen wird, dass im Iran ein “Glaubensabfall” mit dem Tode bestraft wird – per Gesetz – dann muss der Antragsteller nur nachweisen, dass dieser Fall auf ihn zutreffen würde. Also er muss nachweisen, dass er von Glaube A zu Glaube B gewechselt ist. Dafür gibt es Protokolle. Es muss nicht nachgewiesen werden, wieviel Jesus in ihm steckt oder wie oft er das Ave Maria aufsagen kann, bis er in Ohnmacht fällt. Fehlt ein solcher Nachweis, ist er per se “kein Christ”. So wie man ohne Nachweis eines Führerscheines auch keine Person ist, der das Führen eines Autos gestattet ist. Nicht mehr, und nicht weniger.
Egal ob “zum Schein” oder “vom ganzem Herzen aus” … wenn auf dem papier “Christ” steht, dann steht da “Christ”. Das darf der Staat auch nicht “per Bauchgefühl” aberkennen. Es kann es anzweifeln und das Protokoll in Frage stellen. Dann reicht einfach eine Wiederholung der Konvertierung mit “gesetzlich anerkannten Zeugen” aus, um dann eben nochmals “Christ” hinzuschreiben. So what?
Sowas muss genügen. Wenn Säuglinge als “Christen” anerkannt werden, nur weil ihnen bei Geschrei Wasser auf dem Kopf gegossen wurde, dann muss sowas auch für Erwachsene gelten. Basta. Ob man später weiter differenziert zwischen “erweckten”, “geläuteten” oder “gewaschenen” Christen, tut hier nichts zur Sache. Steht da nun irgendwo auf einem Papier “Christ”, so muss Steuer gezahlt werden. Ganz egal wie wenig man “wahrer Christ” oder wie wenig man sich in einer Gemeinde engagiert.
Gar nicht. Entweder ist man Christ, dann wird man aufgrund des Glaubensabfalles verfolgt und verlangt hier Schutz, weil das eigene Leben sonst in Gefahr ist. Oder eben nicht. Die graduelle “Befüllung” durch den “Heiligen Geist” oder ähnlichen Geistesschwachsinn kann man nicht messen. Der Glaube der Buddhisten wird ja auch nicht an der Anzahl der Haare auf dem Haupt des Gläubigen gemessen
.
Wer auch immer so agiert, gehört mit Arschtritt vor die Tür gesetzt. Im Vatikan gehört es nicht zum christlichen Glauben, deutsche Festtage zu erlernen. Und dennoch bezeichnet man die Leute dort als “Christen”. Wenn der Christstaat schon Christsein zum Kulturchristsein wandelt, und die Hetzkleriker da nicht einmal mit der Schulter zucken, dann wundert mich gar nichts mehr. Was bei Breivik gut funktionierte, das Aberkennen der “Christenheit”, indem man ihn zum “Kulturchristen” machte, kann hier ja weiter betrieben werden. Klappt anscheinend ganz gut
.
Bullshit zum Quadrat! Selbst bei innbrünstigster und voller Feuer vorgetragenen “inneren Glaubensüberzeugung” … fehlt das Dokument, ist man erledigt. Punkt. Umgekehrt gilt jedoch dann auch: ist ein Dokument vorhanden, ist es vollkommen unerheblich, ob man mit einer weinenden Madonna in der Hand, durch in Trance oder in “fremden Zungen” vorgetragenen Worte zum Christentum rübertrat. Es steht nunmal dort, also ist es “formell” akzeptiert worden. Und wenn das Papier rechtsgültig ist, dann ist das ausreichend. Nach jahrhunderten voller übergetretenen Geistergläubigen ist es wohl Gang und Gäbe, dass man Konvertierungen nicht auf Klopapier und mit Bleistift notiert.
Gilt womöglich nur für Deutschland, aber nicht für Ausserhalb. Der Staat kann und darf nicht verlangen, dass man die Religionsfreiheit dieses Landes auch auf andere überträgt und dort ggf. Lügen muss, um diese “Freiheit” (= stilles Gebet) auszuüben. Wenn das dortige Land schlicht Christen verfolgt und tötet, dann hat dies schon auszureichen. Menschen wie Christen oder Frauen einfach zu sagen, dass sie ja “verkleidet” oder “lügend” überleben könnten, und deshalb ja nicht Schutz bedürfen, ist nicht nur frech, sondern menschenrechtsverachtend.
Wie gesagt: es ist uninteressant, wie “intenisv” man konvertiert. Wenn im Ursprungsland Glaube A den Glauben B vernichten will, dann ist das schon genug. Man kann keine Person “in den Tod” schicken, obwohl klar und deutlich sowas geschehen würde und man es sogar in den Gesetzestexten des Landes nachlesen kann. Wenn der Iran offiziell Konvertierte verfolgt und mit “Lebensentzug” bestraft, dann reicht dies vollkommen. Dann wird man aus religiösen Gründen verfolgt und muss um sein Leben bangen. Dabei ist es unerheblich, ob man Christ, Buddhist oder Atheist ist. Punkt.
#3 von Bundesbedenkenträger am 26. Mai 2012 - 13:12
“Und was prüft man bei Atheisten, die deswegen verfolgt werden??”
Wäre echt mal interessant. Sind Dir Fälle bekannt, wo Atheisten wegen ihrem Nichtlgauben Asylantrag gestellt haben? Wär sicher nicht unspannend, das mal zu recherchieren. Danke auch dafür, daß Ihr mal nen Artikel bringt, in dem nicht die Kirchenleute die “Bösen” sind, sondern zu den Opfern gehören.
#4 von F. M. am 26. Mai 2012 - 13:36
Also dass die “echten” Christen (die, die sich eben dafür halten) über ihren Glauben weniger Bescheid wissen als Atheisten, ist doch ein alter Hut. Da wurden doch erst kürzlich (in 2011?) in US-Medien Ergebnisse veröffentlicht, die einen evanglikalen Schmerzensschrei ertönen liessen.
Und ich habe das auch schon oft genug erlebt. Ich wohne ja in einer pietistisch verseuchten Gegend und werde immer wieder von wildfremden Menschen angesprochen, ob ich Jesus kennen würde. Da wird dann einen evangelikale Erbauungschrift mit einem rieisgen Cruzifix auf dem Titelblatt angeboten und auf meine Frage, ob denn die zehn Gebote mit ihrem strikten Bilderverbot in ihrer Sekte völlig bedeutngslos wären, ernte ich bestenfalls verständnisloses Kopfschüttlen. Schlimmstenfalls bricht der wahre Christ durch und mir werden die entsprechenden Höllenstrafen für Gottlose angedroht.
Einmal wagte ich es, nach dem achten Gebot zu fragen. Kannte der gute Mann nicht so genau. Aber meinte mich missionieren zu müssen.
Bin gespannt ob ich den bald wieder sehe. In einer “Gemeinde freier Christen” in der Nähe findet demnächst eine Vortragsreihe von Werner Gitt statt, bei der ganz gross Evangelisation betrieben werden soll. Alle Haushalte haben eine Einladung erhalten. Themen sind Theodizee, Evolutionstherie etc. pp. Da bin ich doch sehr gespannt, wer dort erscheint und sich zum naturwissenschaftlichen Narren macht.
#5 von Ezri am 26. Mai 2012 - 14:23
Ich kenne einen Fall, der wegen Atheismus einen Asylantrag gestellt hat. Der kommt zwar aus Marokko und nicht aus dem Iran und er hat in der Schweiz einen Asylantrag gestellt, aber das sollte als Beispiel dennoch ausreichen. Ich habe ihn persönlich kennengelernt und wer mehr wissen möchte, der kann ihn z.B. auf FB erreichen https://www.facebook.com/kaceme oder seinen Blog lesen http://atheistica.com/
#6 von Ezri am 26. Mai 2012 - 14:31
Da mein vorangegangener Beitrag erst noch moderiert werden muß, ich nehme mal an wegen der Links, hier nochmal meine Kernaussage:
Ich kenne einen Fall, der wegen Atheismus einen Asylantrag gestellt hat. Der kommt zwar aus Marokko und nicht aus dem Iran und er hat in der Schweiz einen Asylantrag gestellt, aber das sollte als Beispiel dennoch ausreichen. Eigentlich sollten dem die Kontaktdaten folgen, ich habe den jungen Mann persönlich kennengelernt, aber der Blog mag vermutlich einen der beiden Links nicht. Na mal abwarten
#7 von Wolfgang am 26. Mai 2012 - 15:00
Wenn Richter den christlichen Glauben prüfen, müssen sie erst einmal dafür sorgen, das der christliche Gott erscheint. Sonst ist da nichts zu machen!! Ohne Mordwaffe oder Mörder kein Prozess möglich!
#8 von Hinterfragerin am 26. Mai 2012 - 15:21
@ BBT
http://blog-der-wendungen.blogspot.de/2012/05/drohungen-machen-mir-keine-angst.html
Dieser junge Mann ersucht um Asyl in der Schweiz, ich kenne den aktuellen Stand der Dinge aber nicht.
Es sollte verdammt noch mal irrelevant sein, ob ein Mensch bedroht ist, weil er zum Christentum konvertiert ist, Atheist ist, der “falschen” muslimischen Tradition angehört oder einfach nur kritische Fragen gestellt hat.
“Das Berliner Verwaltungsgericht rechtfertigt dagegen die richterliche Prüfung. “Für die ggf. asylerhebliche Frage, ob eine Konversion zu einem anderen Glauben vorliegt, ist nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung nicht allein der formale Taufakt, sondern ein von einer inneren Glaubensüberzeugung geleiteter Glaubenswechsel entscheidend”, schreibt der stellvertretende Pressesprecher und Richter am Berliner Verwaltungsgericht Kai-Christian Samel.”
Autsch. Irrelevant! Der formale Taufakt genügt doch sicher auch den iranischen Behörden, um die Person als Apostaten anzusehen..
#9 von AMB am 26. Mai 2012 - 16:04
@Ezri
Über ihn haben wir schon mal berichtet:
http://blasphemieblog2.wordpress.com/2011/06/18/atheistischer-blogger-flieht-aus-marokko-wegen-morddrohung/
#10 von Hinterfragerin am 26. Mai 2012 - 16:54
@ Ezri
Zwei Seelen, ein Gedanke..das passiert, wenn man zu lange an einem Kommentar schreibt, während man Dinge im Haushalt tut
…
#11 von wildbetta am 26. Mai 2012 - 21:43
@BBT: Siamak Zare ist auch noch ein Bsp. Hier wird auch noch etwas genauer drauf eingegangen, vll. ganz interessant: http://www.kritische-islamkonferenz.de/asyl.htm
Das letzte Beispiel von dem ich, abgesehen von Kacem El Ghazzali, weiß stammt aus Skandinavien und behandelt einen atheistischen Exmuslim aus Pakistan. Mir fällt aber leider der Name nicht mehr ein. In denjenigen muslimischen Ländern, in denen Glaubensabfall mit dem Tod bestraft wird, spielt es meines Wissens nach keine Rolle, ob man Atheist, Jude oder Christ wird.
#12 von Michael am 27. Mai 2012 - 00:34
“Sie wissen nicht, was sich hinter der Zahl 666 verbirgt?”
Sie sind kein Metalfan? Dann raus! Ja, das hätte was.
#13 von Andreas P am 27. Mai 2012 - 04:31
ZU: “Und was prüft man bei Atheisten, die deswegen verfolgt werden??”
Wäre echt mal interessant. Sind Dir Fälle bekannt, wo Atheisten wegen ihrem Nichtlgauben Asylantrag gestellt haben?
——
Aus einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil (2004), zitiert nach Wiki:
„Das Verbot für zum Christentum konvertierte Muslime (hier: im Iran), an ‚öffentlichen oder offiziellen‘ Gottesdiensten der christlichen Kirchen teilzunehmen, verletzt noch nicht das asylrechtlich geschützte religiöse Existenzminimum. Eine solche Verletzung kommt grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn sie sich auch zum gemeinsamen Gebet und Gottesdienst mit Gleichgesinnten abseits der Öffentlichkeit nicht ohne asylerhebliche Gefährdung zusammenfinden können.“
Da Atheisten sich nicht zu Nicht-Gebet und Nicht-Gottesdienst treffen, duerften sie logischerweise kein “religioeses Existenzminimum” haben, das als Asylgrund taugen wuerde. Gehoert davon, dass jemand wegen Verfolgung aufgrund Nichtreligioesitaet Asyl bekommen habe, habe ich auch nicht – gut, das ist Juristerei, mag sein, dass da anderes gilt.
Generell ist die Asyl-Rechts-Sprechung in D sehr restriktiv.
Das EU-Recht dagegen schuetzt ausdruecklich auch Atheisten und die negative Religionsfreiheit, auf gleicher Stufe wie die positive der Theisten und Sonstigen. Diskriminierung aufgrund der Nichtteilnahme an Gottesdiensten wiegt also nicht weniger schwer als Diskriminierung aufgrund der Teilnahme. Wie weit die EU-Richtlinie bereits in deutsches Recht umgesetzt wurde, weiss ich nicht.
->
http://de.wikipedia.org/wiki/Religi%C3%B6se_Verfolgung
#14 von emporda am 27. Mai 2012 - 08:35
Es gibt jede Menge Atheisten und Agnostiker, die vorm Arbeitsgericht wegen ungerechtfertigter Kündigung geklagt haben, weil sie die falsche oder keine Religion haben, weil sie nicht kirchlich getraut sind, weil die Partnerschaft illegal ist, weil die Mutter aus der Kirche ausgetreten ist, weil der Sohn den Religionsunterricht abgemeldet hat usw. usw.
Das ist auch Verfolgung oder Diskriminierung, nicht nur Asyl