Medienansturm und Anzeige wegen “Pilgerverbot für Geistliche”

Das Pilgerverbot für Geistliche durch einen obersteirischen Wald sieht man im Wallfahrtsort Mariazell gelassen – Deutlich weniger entspannt ist man auf politischer Seite: Das BZÖ hat den Waldbesitzer angezeigt

(…)

Weniger gelassen reagiert die Politik. Das BZÖ brachte am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft Graz eine Anzeige wegen Verhetzung ein. “Diese Tafeln vermitteln eindeutig den Tatbestand, dass sämtliche katholische Geistliche auch Kinderschänder seien. Das Verbot für sämtliche katholische Geistliche ruft eindeutig zu feindseligen Handlungen gegen eine Religionsgemeinschaft auf. Das ist geschmackloseste Hetze”, begründet der steirische BZÖ-Chef Gerald Grosz den Rechtsschritt.

Medienansturm im Unterholz

“Einfach lächerlich. Wo bitte ist da eine Verhetzung? Ein völliger Blödsinn. Ich lasse mich jetzt sicher nicht ins Nazi-Eck drängen”, sieht Rothwangl keinen strafrechtlichen Tatbestand. In seinem Wald ist übrigens seit Bekanntwerden des Betretungsverbots nichts mehr so wie vorher. Auch wenn Geistliche derzeit ein Problem im steirischen Gehölz haben, Journalisten sind noch willkommen. Rothwangl: “Der mediale Ansturm aus dem In- und Ausland ist enorm. Ich steh fast nur im Wald und gebe Interviews.”

Weiterlesen:

http://derstandard.at/1304552256199/Pilgerverbot-fuer-Geistliche-Viele-Wege-fuehren-nach-Mariazell

  1. #1 von Jocker am 19. Mai 2011 - 08:56

    BZÖ-Chef Gerald Grosz hat ein Riesen Problem und will eigentlich nur ablenken .

    http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110518_OTS0216/jarolim-groszstadler-schiessen-mit-strafrechtlichen-kanonen-auf-spatzen

    Der gute Mann soll mal seinen eigenen Stall sauber halten !

  2. #2 von Max Headroom am 19. Mai 2011 - 12:42

    Pilgern werden immer wieder einmal Steine in den Weg gelegt. Mal sperrt einer eine Hütte zu, ein anderer stellt einen Zaun auf

    Tja… Pilger sind eben auch nur Menschen vor dem (Haus-)Herrn. Wenn Pilger die gesetzliche Legitimation besitzen, dass sie durch sämtliche Hütten und geschlossenen Privateigentum durchmarschieren dürfen, wäre die Welt wieder in Ordnung, oder? ;) .

    Diese Tafeln vermitteln eindeutig den Tatbestand, dass sämtliche katholische Geistliche auch Kinderschänder seien.

    Nein. So wie ein Halteverbotsschild nicht den Tatbestand erfüllt, dass sämtliche Autofahrer auch dort an der Halteverbotsstelle anhalten. Das Schild warnt vor einer Sache, die – oh Wunder! – schon stattgefunden hat, und was der Besitzer des Grundstückes vermeiden möchte. Es sei denn, man findet ein Schild auf dem geschrieben steht: “Priester treiben es mit ihren Kindern. Hier ist nur der Durchgang mit den Eltern erlaubt”. Aber wenn man der Argumentation der BZÖ folgen würde, so müsste man das bekannte Schuld “Hunde müssen an der Leine geführt werden” ebenfalls monieren. Schließlich ist doch jeder Hund Deutschlands gerade dabei, das Gesicht eines Kleinkindes zu durchbeissen :) .

    Das Verbot für sämtliche katholische Geistliche ruft eindeutig zu feindseligen Handlungen gegen eine Religionsgemeinschaft auf.

    Hallo? Der Besitzer war Opfer dieser Organisation! Ausserdem wird nicht die Religionsgemeinschaft angegriffen, sondern der mit Kindern alleine wandernde Priester. Jeglicher Pilger kann und darf einfach durch den Bereich wandern und ein fröhliches Lied trällern. Da wird nichts verboten. Nur sollten Geistliche, welche mit kleinen Kindern durch das Areal laufen, einen erwachsenen Beobachter dabei haben. Der Besitzer vertraut aus gewissen Gründen keine Priester mehr. Darf er keine Meinung mehr haben und die Gesellschaft vor weiteren Taten warnen bzw. beschützen? Soll sich möglicherweise die Tat wiederholen, weil niemand Schutzvorkehrungen getroffen hatte? So wie ich mich daran zu halten habe, als Gast im Hause die Schuhe auszuziehen, sollten sich Priester als Gast des Privatgeländes an die Regeln halten. Nicht der Staat verfolgt sie, sondern der Besitzer, der sich dann um sein Recht betrogen fühlt, wenn man ihn hintergeht. Das hier eine “eindeutig feindselige Handlung gegen eine Religionsgemeinschaft” sein sollte, die sich von anderen “Feindseligkeiten” unterscheidet, die ein Verbot bringen soll, bleibt mir ein Rätsel. Er darf auf seinem Privatgelände das Pflanzen von Sonnenblumen verbieten, das rumtollen von Kindern oder das Zelten. Wieso sollte er nicht auch den Durchgang von Priestern ohne Aufsicht verbieten? Wenn Herr Zöhrer, Leiter der Abteilung Land- und Forstwirtschaft beim Land Steiermark recht hat, dann ist doch die Sachlage völlig klar: Pilger dürfen auf dem markeirtem Wanderweg wandern, mit wem und sooft sie wollen. Nur das Land um den Weg herum gehört dem Besitzer und der darf dort Regeln aufstellen, wie es ihm lieb ist. Aber anscheinend ist die Sachlage nicht so klar, denn wenn der ZBÖ da rumfummelt, hat man entweder den Herrn Zöhrer nicht zugestimmt, ihm nie zugehört oder von dem markeirtem Pilgerweg nie etwas gehört ;) .

  3. #3 von AndreasA am 19. Mai 2011 - 17:26

    Warum haben diese Politiker bei Missbrauch nicht so schnell und hart reagiert?

    Ach ja, bei Einzelfällen muss man ja nicht reagieren, oder zumindest nur in der Form, dass man die zigtausend Missbrauchsfälle als einzelne Ausrutscher tituliert.

  4. #4 von Jocker am 19. Mai 2011 - 18:58

    Realsatire pur …..der hat es schwer notwendig von verhetzung zu reden . Sternzeichen Krokodil …. kl. Hirn grosse Klappe .

  5. #5 von DerHammer am 19. Mai 2011 - 19:10

    warum kaufen die pfaffen den wald nicht ? dann hätten sie ruhe *gg

  6. #6 von Jocker am 20. Mai 2011 - 12:33

    @DerHammer

    Weil sie arm sind und das Geld für was anderes brauchen ……..